BRAVO – Modellprojekt zur Entwicklung eines Beratungszentrums für Assistive Technologien

In einem dreijährigen Modellprojekt soll ein Beratungszentrum für Assistive Technologien, das sich dabei am Klienten zentrierten Case Management orientiert, entwickelt und umgesetzt werden.

Projektzeitraum:
01.01.2023 – 31.12.2025

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Informationen zum Projekt

Hintergrund und Projektvorhaben

Assistive Technologien sind dazu geeignet Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen und darin zu unterstützen ihre Kompetenzen zu erhalten und auch neue Kompetenzen zu erwerben. In der Praxis fehlt es jedoch oft sowohl bei Klientinnen und Klienten und ihren Zugehörigen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Eingliederungshilfe an Wissen über verfügbare Unterstützungsmöglichkeiten durch Technische (Assistenz-) Systeme, die das Leben und den Alltag erleichtern können. Durch die bislang nicht vorhandenen spezialisierten Beratungsangebote zu Technischen Assistenzsystemen sind vielen Adressatinnen und Adressaten, An- und Zugehörigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie weiteren Akteuren des Sozial- und Gesundheitssystems der Nutzen der Technologien nicht klar. Dadurch bleibt Menschen mit Behinderungen das große Potenzial verschlossen und die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des neunten Sozialgesetzbuches nach zugänglichen Informationen, Verfügbarkeit und Nutzung von Technologien werden nicht erfüllt.

Das Ziel des Modellprojektes BRAVO

Das Projekt verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen über verfügbare und nutzbare technische Unterstützungssysteme zu beraten und somit ihre Teilhabemöglichkeiten zu erweitern. In einem dreijährigen Modellprojekt soll ein Beratungszentrum für Assistive Technologien, das sich dabei am Klienten zentrierten Case Management orientiert, entwickelt und umgesetzt werden.

Um Menschen mit Behinderungen Möglichkeiten zur digitalen Teilhabe zu bieten und sie dadurch auch in ihrer selbstbestimmten Lebensführung zu unterstützen, setzt das Projekt in folgenden Handlungsfeldern an:

  • Beratung: Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, sich über technische Assistenzsysteme zu informieren. Sie werden bei der Auswahl von Systemen ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend beraten.
  • Kompetenzaufbau: Menschen mit Behinderungen erhalten die Möglichkeit neue, digitale Informations- und Kommunikationssysteme auszuprobieren und werden beim Erwerb von Kompetenzen zur Nutzung solcher Systeme unterstützt. Hierfür stehen unterschiedliche Formate (z. B. Einrichtung und Bedienung Technischer Assistenzsysteme, Umgang mit Gesundheitsapps, Schulungen zu Datenschutz/-sicherheit) zur Verfügung, die den Bedürfnissen der Zielgruppe entsprechend ausgestaltet sind.
  • Transfer: Menschen mit Behinderung werden in der Nutzung technischer Assistenzsysteme im Alltag unterstützt. Sie können auf Angebote zugreifen, die personale Unterstützung mit technischer Assistenz sinnvoll verknüpfen.
  • Reflexion: Die Erfahrungen mit der Nutzung Assistiver Technologien werden ausgewertet und fließen in die weitere Beratung und Angebotsentwicklung ein. Es erfolgt ein ethisch reflektierter Einsatz technischer Assistenzsysteme.

 

Ein beispielhafter Beratungsprozess des Beratungszentrums

Im Beratungsprozess werden gemeinsam mit der ratsuchenden Person zunächst die Problemstellung und Bedarfslage ermittelt. Im Anschluss werden gemeinsam individuell abgestimmte und bedarfsorientierte Unterstützungsmöglichkeiten erarbeitet. Ergebnis dieses Austausches kann dabei auch eine nicht-technische Lösung sein. Bei Bedarf wird die Anschaffung, Finanzierung, Installation und das Erlernen des richtigen Gebrauchs der technischen Assistenzsysteme begleitet.

 

Beginn der Beratungen

Der Start für das Beratungsangebot ist für Mai 2024 geplant.

 

Netzwerkarbeit und Kooperation

Zur Realisierung einer bedarfsgerechten Information und Beratung zu Technischer Assistenz soll während der Projektlaufzeit ein Netzwerk mit weiteren Anbietern von Hilfsangeboten, Leistungsträgern, Gesundheitseinrichtungen, Selbsthilfegruppen, Krankenkassen und anderen relevanten Akteuren aufgebaut werden. Die Beratungsstelle versteht sich in diesem Zusammenhang als Koordinierungsstelle mit einer Lotsenfunktion. Die Vernetzung ist wichtig, da die Aufgabe der Beratungsstelle nicht mit der Vermittlung Technologischer Assistenzsysteme endet. Darüber hinaus werden nicht alle Fragestellungen der Adressatinnen und Adressaten durch Assistive Technologien beantwortet werden können, sodass eine Weitervermittlung an andere Angebote, wie zum Beispiel der Wohnberatung oder auch Angebote zum Technikkompetenzerwerb, wie zum Beispiel die PIKSL Labore, notwendig ist.

Insgesamt soll das Beratungszentrum die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung, zur Selbsthilfe und zur sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erweitern. Ebenfalls soll die Zielgruppe dazu befähigt werden ihr Recht, an der Nutzung von Technologien teilzuhaben, besser wahrzunehmen. Technische Systeme müssen hierfür barrierearm gestaltet und erschwinglich sein. Darüber hinaus wird Kompensation von Einschränkung der Menschen mit Unterstützungsbedarf verbessert und individuelle Fähigkeiten und Kompetenzen werden gezielt gefördert. Gleichfalls werden Menschen mit Behinderungen dahingehend unterstützt, in eine selbstständige Wohnform umzuziehen oder einen Umzug in eine stationäre Wohnform zu vermeiden. Zu guter Letzt wird auch das Wissen der Fachkräfte, Betreuerinnen und Betreuer zum Thema erweitert.

 

Wissenschaftliche Begleitforschung

Die wissenschaftliche Begleitung zum Projekt wird sowohl von der Universität Bielefeld als auch der Hochschule Bielefeld durchgeführt und zielt darauf ab auf Basis empirischer Daten den Versorgungsalltag und die nutzerorientierte Auswahl und Anwendung von technischen Unterstützungssystemen in Haushalten von Menschen mit Behinderungen zu gestalten und zu entwickeln. Hierfür werden im Rahmen des Projektes geeignete Instrumente entwickelt, um Beratungsanlässe und Bewertungskriterien für Assistive Technologien unmittelbar während des Beratungsprozesses zu erfassen. Die Erfahrungen und Erkenntnisse der profitierenden Person im Umgang mit Assistiven Technologien liefern zudem die Grundlage für die Entwicklung von Erklärstrategien, um Menschen mit Behinderungen ein Verständnis von der Handhabung dieser Assistenzsysteme und möglicher Konsequenzen, wie der Übermittlung von Daten an Dritte, zu vermitteln.

Neben diesen Erhebungen zur unmittelbaren Beratungspraxis im Vorhaben werden zur Vorbereitung der Überführung des Projektes in Regelstrukturen insbesondere sozialrechtliche und finanzierungsbezogene Aspekte sowie die Einbindung in Verfahrensstrukturen wie etwa die Teilhabeplanung in einer Expertise analysiert, sodass auf dieser Grundlage dann die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells für die Überführung in die Regelversorgung erfolgen kann.

 

Projektteam

Projektteam

  • Mark Weigand, v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Stiftungsbereich Bethel.regional, Geschäftsführung

  • Nadine Hüning, v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Stiftungsbereich Bethel.regional, komm. Regionalleitung

  • Julia Wohlgefahrt, v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Stiftungsbereich Bethel.regional, Projektleitung

  • Dr. Dirk Bruland, v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Stiftungsbereich Bethel.regional, Co-Projektleitung

  • Alexandra Kern, von Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Stiftungsbereich Bethel.regional, Projektmitarbeit

Wissenschaftliche Begleitforschung

Universität Bielefeld

  • Prof. Dr.-Ing. Britta Wrede, Universität Bielefeld, wissenschaftliche Leitung
  • Monique Koke, Universität Bielefeld, wissenschaftliche Mitarbeit

Hochschule Bielefeld

  • Prof. Dr. phil. Udo Seelmeyer, Hochschule Bielefeld, wissenschaftliche Leitung
  • Alena Kuhlmann-Sellenriek, Hochschule Bielefeld, wissenschaftliche Mitarbeit

Kontakt Projektleitung

Julia Wohlgefahrt
julia.wohlgefahrt@bethel.de
Tel.: 0521 144 4919
Mobil: 0151 22169034

Mark Weigand (Geschäftsführung)
Mark.weigand@bethel.de
Tel.: 0231 534250-107

Gefördert durch

Stiftung Wohlfahrtspflege NRW