Informationen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Das BTHG revolutioniert das Behindertenrecht. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und so einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu setzen.
Das BTHG wird Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Aus der Eingliederungshilfe wird ein modernes Teilhaberecht. Darüber hinaus wird mit diesem Gesetz das Schwerbehindertenrecht fortentwickelt. Wir begrüßen diese Zielsetzungen des BTHGs sehr, weil wir uns in diesem Sinne für die Rechte der Menschen mit Behinderungen einsetzen und Angebote entwickeln.
1. Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX Nordrhein-Westfalen (Landesrahmenvertrag)
Hier finden Sie den vollständigen Landesrahmenvertrag zum Nachlesen.
www.diakonie-rwl.de/materialien/mosaik/18_LRV_NRW_Unterschriftenfassung.pdf
2. Informationsmaterial und Informationsschreiben
Schreiben an Angehörige und rechtliche Betreuungen vom August 2020.
Für Arbeitshilfen und Fachbücher, Seminare und Fortbildungen sowie Bücher in Leichter Sprache:
3. Sie haben Fragen?
Die Mailadresse fragen.BTHG@bethel.de ist sowohl für Klientinnen und Klienten, Angehörige, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bethel.regional gedacht. Hierüber können Anfragen gestellt werden, die an die richtige Ansprechperson weitergeleitet und dann zeitnah beantwortet werden.
4. Informationsseite
Zusätzlich wurde eine Informationsseite (www.bethel.de/bthg) eingerichtet, auf der viele nützliche Dokumente und Links zu anderen Seiten gebündelt aufgeführt sind. Selbstverständlich können Sie sich auch an die jeweiligen Bereichsleitungen wenden. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass auch die Bereichsleitungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Fragen beantworten können und bitten Sie daher um Verständnis und Geduld.
Auf den folgenden Webseiten www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/gesetz/ und www.bthg2020.lwl.org können Sie sich ebenfalls umfassend informieren, z. B. auch über die Hintergründe des Gesetzes. Darüber hinaus steht Ihnen das telefonische Informationsangebot des LWL unter 0251 591-5115 (von Mo-Do: 8 bis 20 Uhr) zur Verfügung.