Wohnen selbstbestimmt!

Logo: Wohnen Selbstbestimmt! inklusiv individuell im Quartier

Die meisten Menschen mit Behinderungen wollen wohnen wie alle anderen Menschen auch. Sie dürfen nach Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nicht gezwungen werden, in besonderen Wohnformen zu leben, stattdessen müssen sie ein Wahlrecht haben, wie sie wohnen wollen und ob sie „besondere“ Wohnformen in Anspruch nehmen wollen. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sieht ebenfalls vor, dass der Lebensbereich Wohnen für Menschen mit Behinderungen analog zu anderen Menschen geregelt ist.

Informationen zum Projekt

Willkommen

Die aktuell bestehenden Einschränkungen in der Ausübung des o. g. Wahlrechtes werden in NRW durch den Mangel an bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum deutlich verschärft. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp, die Investoren haben in der Regel nur dann Interesse daran, bezahlbaren Wohnraum zu erstellen, wenn er sich aufgrund der Nachfrage oder durch besondere Förderkonditionen profitabel an Menschen ohne oder mit Behinderung vermieten lässt. Anbieter der Freien Wohlfahrtspflege füllen oftmals diese Lücke, was Menschen mit Behinderungen in eine doppelte Abhängigkeit vom Vermieter und Dienstleister führt. Zurzeit zielen die aktuellen Bedingungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen sowie die Systematik der Finanzierung von Unterstützungsleistungen regelhaft auf die Errichtung und den Betrieb von Zweckimmobilien mit 24 Plätzen ab. Die klassische 24er-Wohnheim-Einheitsnorm – überwiegend in Gruppenstrukturen – entspricht weder den bekannten Wohnwünschen von Menschen mit Behinderungen und deren Rechten noch fachlichen wie wissenschaftlichen Erkenntnissen (vgl. Seifert, 2010). Menschen mit komplexen Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf sind von dieser Problematik in besonderer Weise betroffen.

In NRW existieren vereinzelt modellhafte Wohnprojekte, die versuchen diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Aber: Diese sind in der Regel hinsichtlich Investitions- und Betriebskosten nicht auskömmlich finanziert. Wenn das Ziel der Schaffung von gleichberechtigten Wohn- und Versorgungsangeboten für Menschen mit Behinderung realisiert werden soll, müssen sich die bestimmenden Rahmenbedingungen und Grundlagen verändern. Das Projekt beruht auf der Grundannahme, dass in Nordrhein-Westfalen das Wissen, was zu diesen dringend benötigen Veränderungen gebraucht wird, bereits vorhanden ist und folglich zusammengetragen, bewertet und verknüpft werden muss.

Das Projekt besteht aus drei aufeinander aufbauenden Projektphasen, die alle in einem transdisziplinären Forschungsansatz bearbeitet werden. Zunächst werden die aktuellen Probleme, Rahmenbedingungen und Herausforderungen bei der Planung und Realisierung von Wohn- und Versorgungsangeboten für Menschen mit Behinderungen herausgearbeitet. Bereits erprobte Best-Practice- Ansätze fließen darin ein. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse werden in der zweiten Phase, vorerst unabhängig von den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, Lösungsansätze für selbstbestimmte Wohn- und Unterstützungskonzepte für Menschen mit Behinderungen entwickelt. In der abschließenden Projektphase wird dann heraus-gearbeitet, welche Modifikationen bereits heute realisierbar sind. Darüber hinaus sind die notwendigen Rahmenbedingungen und Grundlagen für selbstbestimmte Wohn- und Unterstützungskonzepte zu entwickeln und im Abgleich zu den aktuellen die konkret notwendigen Anpassungsempfehlungen zu erarbeiten.

Ziele

Rechtliche Rahmenbedingungen (UNBKR, BTHG) verpflichten und Menschen mit Behinderung fordern, dass für Menschen mit Behinderung die notwendigen Unterstützungsleistungen in normalen Wohnformen bereitgestellt werden. Zu den bisherigen klassischen 24-Platz Wohnheimen braucht es Alternativen mit einer Regelfinanzierung (Investition und Entgelt). Die Ausübung des Wahlrechts von Menschen (mit Behinderung) wie sie leben wollen soll realisierbar sein.

Dafür bedarf es einer Änderung der Rahmenbedingungen.

Projektziele
Das Wissen und die Erfahrungen zu den Problemen und den Herausforderungen bei der Planung und Realisierung von Wohn- und Versorgungsangeboten, die für Menschen mit Behinderung, insbesondere für Menschen mit komplexen Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf, eine Alternative zu einem traditionellen Wohnheim mit 24 Plätzen darstellen, sind systematisch zusammengetragen und ausgewertet.

Ergebnisindikator:
Alle relevanten Akteure und potentielle Nutzer sind an dem Erhebungsprozess beteiligt. Die vorliegenden Untersuchungen sowie die vorhandenen Daten zu Best-Practice-Beispielen sind ausgewertet.

Lösungsansätze für die identifizierten Probleme und Herausforderungen sind entwickelt.

Ergebnisindikatoren:
Die Lösungsansätze berücksichtigen die spezifischen Bedarfe und den Willen der Menschen mit Behinderungen.
Für die identifizierten Bedarfe sind Lösungsansätze entwickelt deren Finanzierung und Refinanzierung ermöglicht werden und die im Weiteren individualisierbar sind.
Empfehlungen zur Anpassung, Veränderung und Weiterentwicklung bestehender Richtlinien, Bestimmungen, Rahmenbedingungen und Verfahren sind entwickelt.

Ergebnisindikator:
Ein Katalog von Empfehlungen als Voraussetzung zur Schaffung normaler Wohn­möglichkeiten für Menschen mit Behinderung ist unter Einbezug der relevanten Akteure erarbeitet und an die jeweils zuständigen Stellen übergeben.

Zielgruppe

Im Fokus stehen bei diesem Projekt Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, insbesondere solche mit einem Bedarf an hoher Unterstützungssicherheit (im Allgemeinen an 365 Tagen und 24 Stunden) und mit dem Wunsch, in einer eigenen Wohnung leben zu wollen. „Diagnostisch“ lässt sich der Personenkreis wie folgt einordnen:

Menschen mit geistiger und/oder komplexer Behinderung, auch mit hohem Unterstützungsbedarf
Menschen mit psychischer Erkrankung (inklusive Sucht), auch mit hohem (ggf. schwankendem) Unterstützungsbedarf
Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen, auch mit hohem Unterstützungsbedarf.

NRW-Minister Laumann im Perspektivgespräch

Selbstbestimmtes Wohnen für alle
„Menschen mit Behinderungen sollen frei wählen können, wo sie wohnen, wie sie wohnen und mit wem sie wohnen“, forderte Karl-Josef Laumann, NRW-Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, bei einem Perspektivgespräch in der Düsseldorfer Johanneskirche. Hier tauschte sich der Landespolitiker mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Projektgruppe „Wohnen selbstbestimmt!“ aus, in der Menschen mit Unterstützungsbedarf und Fachkräfte zusammengearbeitet haben. Die Ergebnisse des von der Stiftung Wohlfahrtspflege geförderten Projekts wurden dem Minister im Rahmen des Treffens überreicht. Die Kernforderung des Berichts – die Schaffung von Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Sachen Wohnen – unterstützte Karl-Josef Laumann: „Dass dieses Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention tatsächlich das ist, was die Menschen wollen, wurde durch das Modellprojekt ‚Wohnen selbstbestimmt!‘ noch einmal bestätigt.“ Unabdingbar für die Realisierung der Forderungen sei der Schulterschluss aller beteiligten Akteure: „Politik, Wohnungswirtschaft und Träger müssen gemeinsam an der Umsetzung arbeiten und die Wünsche der Menschen mit Behinderungen im Blick behalten. Diese Wünsche klar benannt zu haben, ist ein Verdienst des Projekts“, bedankte sich der Minister bei den Beteiligten.

Gleichzeitig betonte der Karl-Josef Laumann, dass der Weg – hin zu einer größeren Wahlfreiheit – bereits eingeschlagen worden sei: „Wir haben in Nordrhein-Westfalen schon in der Vergangenheit die ambulant unterstützten Wohnformen für Menschen mit Behinderungen konsequent ausgebaut und liegen dabei heute bundesweit an der Spitze.“ Beispielsweise lebte 2005 jeder zehnte Mensch mit geistiger Behinderung in einem ambulanten Setting – 2017 schon jeder Dritte. „Damit ist NRW Schrittmacher in Deutschland.“

Trotzdem müsse diese Entwicklung kontinuierlich vorangetrieben werden: „Mit dem Wohnraumförderungsprogramm 2020 werden passgenaue Angebote auch für schwerbehinderte Menschen geschaffen.“ Die neue Wahlfreiheit bedeute allerdings nicht das Ende stationärer Angebote, machte der Minister deutlich: „Wer die Rund-um-Versorgung im Heim will, soll sie weiterhin erhalten. Aber wer in individuell konfiguriertem Setting mit ambulanter Unterstützung leben will, muss ebenfalls die Möglichkeit dazu erhalten.“

Das Projekt „Wohnen selbstbestimmt!“ hatte sich vor allem mit der Frage befasst, wie das Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf das Wohnen umgesetzt werden kann. Das Ergebnis – ein Katalog an Empfehlungen für Politik und Gesellschaft – wurde von dem Bethel.regional-Expertenteam Christine Schäfer, Detlef Hülsmann und Rolf Wacker vorgestellt: „Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Wünsche wie alle anderen auch“, so Christine Schäfer. „Sie leben gerne in Häusern mit einer gemischten Mieterschaft und natürlich möglichst in zentraler Lage.“ Das könne sowohl in der Stadt als auch auf dem Land sein – Voraussetzung ist vor allem eine gute städtische wie auch digitale Infrastruktur.

Dr. Ingmar Steinhart das Projektpapier augenzwinkernd auf den Punkt. Jetzt müsse die Umsetzung folgen – „Wir brauchen einen Schwenk!“ Allerdings sei die Zahl der Heimplätze immer noch konstant. Und das, obwohl sich viele Bewohnerinnen und Bewohner eines stationären Angebots fremdbestimmt fühlen. Der Inklusions-Experte formulierte eine Reihe deutlicher Forderungen: „Wir müssen die Kommunen stärker miteinbeziehen, die Zusammenarbeit der Ämter verbessern und unsere Klientinnen und Klienten ermutigen, etwas Neues auszuprobieren.“ Er habe die Erfahrung gemacht, dass die Menschen in der Regel nicht zurückwollen, wenn sie sich einmal auf Dezentralisierung eingelassen haben.

Auftaktsitzung der Lenkungsgruppe in Düsseldorf

Am 02.06.207 fand in den Räumen des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf die Auftaktsitzung für das Projekt Wohnen-selbstbestimmt! statt.

Beteiligt waren neben einer Expertin in eigener Sache Vertreterinnen und Vertreter

  • der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW,
  • des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen,
  • des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen,
  • des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen,
  • der NRW-Bank,
  • der Architektenkammer NRW,
  • des Institutes für Gesundheitsökonomie u. Klinische Epidemiologie der Universität zu Köln,
  • der Lebenshilfe NRW und von Bethel.regional der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel als Projektleitungen.
  • Im Rahmen der Sitzung wurden zunächst die Ziele und Aufgaben des Projektes, die Zeitplanung und das  methodische Vorgehen abgestimmt. Dabei herrschte ein
  • großes Einvernehmen über die Zielsetzung und Gestaltung des Projekts.

Die nächsten Schritt wurden abgestimmt und Absprachen zu weiteren Terminen getroffen. Schließlich wurde vereinbart, die Öffentlichkeit transparent und zeitnah über wesentliche Projektschritte und –Ergebnisse zu informieren.

Gedanken der Referenzgruppe zum Thema „Selbstbestimmtes Wohnen“

Die Referenzgruppe „Wohnen“, die von Astrid Kalkbrenner geleitet wird, wurde gebeten, ihre Gedanken/Meinungen zum Thema selbstbestimmtes Wohnen auszudrücken.

„….unsere Referenzgruppe hat sich dazu entschlossen, keinen klassischen Zeitungartikel zu formulieren sondern unsere Meinung in Form von Fotos auszudrücken.

Auf dem ersten Foto stellen wir einige beispielhafte Unterstützungen da, die für das Wohnen von Menschen mit hohem Hilfebedarf notwendig sind. Auf dem zweiten und dritten Foto wurden Wünsche formuliert.

Die Fotos zeigen unsere Gedanken, die wir im Projektzeitraum gesammelt haben.

Auf den Fotos sind zu sehen von links: Patrick, Astrid, Renate, M., Thomas.

Akteure des Projekts

In Nordrhein-Westfalen werden die Wohn- und Unterstützungsangebote der Stiftung Bethel in der Eingliederungshilfe durch den Stiftungsbereich Bethel.regional entwickelt und bereitgestellt. Im Jahr 1990 wurden ca. 3.150 Menschen mit Behinderungen an nur drei Standorten in Westfalen ausschließlich im Rahmen stationärer Angebote unterstützt. Seit Anfang der 1990er Jahre baut Bethel dezentrale, flexible und gemeinwesenorientierte Unterstützungsangebote in Westfalen auf, damit Menschen mit Behinderungen die benötigte Unterstützungsleistung in ihrem Lebensumfeld erhalten können. Bis 2016 konnten an den ehemaligen Kernstandorten ca. 1.500 stationäre „Plätze“ abgebaut werden. Gleichzeitig wurden in verschiedenen Städten in Nordrhein-Westfalen neue stationäre Wohn- und Unterstützungsangebote in einer Größenordnung von ca. 1.100 „Plätzen“ geschaffen. In diesem Zusammenhang wurden sowohl „klassische Wohnheime“ als auch verschiedene kleinere und inklusive Wohnprojekte realisiert.

Wichtige Elemente beim Aufbau dezentraler und inklusiver Unterstützungsensembles waren sowohl der Aufbau ambulanter Unterstützungsstrukturen als auch die Entwicklung des Intensiv Ambulant Unterstützten Wohnens (IAUW). Das IAUW ist ein ambulantes Angebot für volljährige Menschen mit Behinderung im Sinne des § 53 SGB XII, deren Hilfebedarf üblicherweise in einem stationären Setting abgebildet wird.

Damit auch Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf von dieser Entwicklung profitieren können, gilt es sowohl die Wohn- als auch die Unterstützungskonzepte weiter zu entwickeln. Auch die Anforderungen aus dem BTHG erfordern eine Weiterentwicklung.

Die im Rahmen der Schaffung von unterschiedlichsten Wohn- und Unterstützungsangeboten gemachten Erfahrungen und Kompetenzen will Bethel.regional als Antragsteller und Projektleitung, in Kooperation mit der Lebenshilfe NRW, einsetzten, um Wohn- und Unterstützungsangebote in Westfalen weiter zu entwickeln mit dem Ziel Wahl- und Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zu erweitern.

 

Lebenshilfe NRW
Die Lebenshilfe NRW ist seit 1964 der Landesverband für die heute 76 eigenständigen Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe in Nordrhein-Westfalen. Das Ziel der Lebenshilfe ist die größtmögliche Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und Schwerstmehrfachbehinderung.

Die Lebenshilfe NRW setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit geistiger Behinderung so selbst- ständig wie möglich leben kann, und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteilwird, wie er individuell benötigt.

Die Lebenshilfe sichert Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Angehörigen lebenslang eine umfassende Lebensqualität, die von Selbstbestimmung, Partizipation und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft geprägt ist.

Dazu hat die Lebenshilfe in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren zahlreiche Angebote geschaffen, die sich von der Frühforderung über Wohn- und Arbeits- bis hin zu Freizeitangebote erstecken. Die Lebenshilfe NRW ist Leistungsanbieter verschiedenster Wohn- und Betreuungsangebote und sie ist Netzwerker und Interessenvertretung für die Menschen mit Behinderung vor Ort in den jeweiligen Sozialräumen, Kommunen und als Landesverband auf Landes- und Bundesebene.

In den vergangenen Jahren konnten in den unterschiedlichsten Regionen in NRW immer wieder neue, alternative ambulante Wohnangebote für Menschen mit geistiger Behinderung und

Schwerstmehrfachbehinderung aufgebaut und geschaffen werden. Diese neueren Wohnprojekte kennzeichnet, dass sie von Beginn an inklusiv strukturiert, in kleinerer Größe als die bisherigen 24er Einheiten und mit hoher Beteiligung der Nutzer/innen und Selbstvertreter/innen umgesetzt werden. Ebenso werden diese Projekte bereits in der Planungs- und Umsetzungsphase von einer Sozialraum- und Gemeinwesenarbeit begleitet.

Die so entstandenen und abrufbaren Erfahrungen mit den ergänzenden und alternativen Wohnmöglichkeiten gegenüber dem stationären Wohnen, werden mit in das beauftragte Projekt „WOHNEN | selbstbestimmt!“ einfließen.

Institut Gesundheitsökonomie Köln
Das Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE) ist eine interdisziplinäre Einrichtung der Uniklinik Köln und der Universität zu Köln. Direktor ist Univ.-Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) K. W. Lauterbach, zurzeit Mitglied des Deutschen Bundestages. Die kommissarische Leitung des IGKE wird durch Frau Univ.-Prof. Dr. med. Stephanie Stock (Professur für angewandte Gesundheitsökonomie und patientenzentrierte Versorgung) übernommen.

Die Klinische Epidemiologie, Gesundheitsökonomie und die Qualitätssicherungsforschung bieten Möglichkeiten zur vergleichenden Bewertungen diagnostischer oder therapeutischer Verfahren bezüglich ihrer Kosten und ihrer medizinischen Konsequenzen. Diese Forschungsgebiete sind in der Lage, die Entscheidungen im Gesundheitswesen auf eine fundierte Grundlage zu stellen und eine Abwägung von Vor- und Nachteilen von Alternativen bereit zu stellen. Dabei können so- wohl die Sichtweisen der Gesellschaft, der Patienten, der Krankenversicherungen als auch der Leistungserbringer berücksichtigt werden. Ziel ist es immer, die vorhandenen Mittel so einzusetzen, dass die Versorgung wirksam verbessert wird unter Beachtung der dabei entstehenden Kos- ten. Grundsätzlich müssen bei der Umsetzung von Studienergebnissen medizinische, ökonomische und ethische Aspekte berücksichtigt werden.

Kontakt

Rolf Wacker
Referat der Geschäftsführung
Bethel.regional

Telefon: 0521 144-3316
E-Mail: rolf.wacker@bethel.de